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Zu diesem Thema gibt es folgende Ansprechpartner
 
Georg Schäfer
eMail:
georg.schaefer @im.bwl.de
 

Sie befinden sich hierKoopA ADV Unterverzeichnis Beschlüsse & Richtlinien Unterverzeichnis Architekturmodell für eGovernment

Abschnitte: | eGovernment | Architekturmodell |

eGovernment-Anwendungen

Die Entwicklung von eGovernment-Anwendungen und -Portalen bei den Kommunen, den Ländern und dem Bund hat gezeigt, dass gemeinsame Absprachen, Module und Standards notwendig sind, um den Verwaltungskunden möglichst einheitlich gegenüber treten zu können. Dieser soll ein „integriertes eGovernment“ so komfortabel nutzen können, dass er die e-Bürgerdienste und Portale von Bund, Ländern und Kommunen nicht als getrennte Internet-Angebote, sondern als eine vielfach verbundene Dienstleistung wahrnimmt.


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Architekturmodell

Die Zielsetzung einer verwaltungsübergreifenden Kommunikation erfordert die Definition von Interoperabilitätsregeln, um die Autonomie der einzelnen Verwaltungen und eine Sicherung des Investitionsschutzes zu gewährleisten.

Eine vom KoopA ADV eingesetzte Arbeitsgruppe hat aus diesem Grunde auf der Basis tatsächlich existierender Standards ein „Architekturmodell für die Interoperabilität von eGovernment-Anwendungen in Bund, Ländern und im Kommunalen Bereich in Deutschland“ erarbeitet, und als Beschluss 2-9/2003 verabschiedet.
Es kann nun in der StS-Runde „eGovernment“ als Projektergebnis für das Portfolio von Deutschland-online eingehen.

 


gültig seit 21.3.04

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