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Zu diesem Thema gibt es folgende Ansprechpartner
 
Dr. Martin Hagen
eMail:
martin.hagen @finanzen.bremen.de
 

Sie befinden sich hierKoopA ADV Unterverzeichnis Beschlüsse & Richtlinien Unterverzeichnis IDA-Leitlinien

Abschnitte: | IDA-Leitlinien | Rahmenwerk für Interoperabilität |

Die IDA-Leitlinien

IDA steht für Interchange of Data between Administrations“.

Das IDA-Programm umfasst zahlreiche Netze und Projekte in verschiedenen Bereichen der Europäischen Union. Konzepte und Leistungen, die den Projekten in den verschiedenen Teilsektoren gemein sind, werden durch die horizontalen Maßnahmen der IDA vorgegeben. Eine der Aufgaben der IDA auf horizontaler Ebene ist die Entwicklung und Verwaltung der Leitlinien dieser Architektur. Die in den Leitlinien beschriebenen Konzepte sollen die technische Konvergenz und Interoperabilität der in der IDA entwickelten Systeme und Netze fördern. Diese Leitlinien sind in Form der „Architecture Guidelines“ festgehalten, die kontinuierlich fortgeschrieben werden. Sie werden von der Europäischen Kommission erarbeitet und mit dem „Telematics between Administrations Committee“ (TAC), dem Steuerungsgremium von IDA, in dem die Mitgliedsstaaten der EU vertreten sind, abgestimmt.

Zur Zeit wird die Version 7.1. der „Architecture Guidelines“ erarbeitet. Nach ihrer Fertigstellung wird sie hier veröffentlicht werden.


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Rahmenwerk für Interoperabilität

Im Rahmen des Projektes „European Interoperability Framework“ erarbeitet die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten darüberhinaus weiterreichende Vorschläge, wie Interoperabilitätsprobleme beim grenzüberschreitenden Datenaustausch vermieden werden können.

Das „European Interoperability Framework“ liegt zur Zeit in der Version 4.2 vor und kann unter diesem Link eingesehen werden:


  Dieser Link öffnet ein eigenes Fenster European Interoperability Framework (Version 4.2)

 

 


gültig seit 8.6.04

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