Die Kieler Beschlüsse
Die „Kieler Beschlüsse“ des KoopA ADV entstanden zu einer Zeit, in der „Automatisierte Datenverarbeitung“ (ADV) in der öffentlichen Verwaltung weit überwiegend in (großen) Rechenzentren mit spezialisiertem Personal „stattfand“. Hiermit waren erhebliche finanzielle und terminliche Engpässe verknüpft.
Vorrangiges Ziel der Kieler Beschlüsse war es daher,
- die Kosten durch Vermeidung von Doppelarbeiten zu senken,
- die (knapp bemessenen) personellen Ressourcen effizient zu nutzen und
- auch Gebietskörperschaften mit geringerer Finanzkraft an der Verwaltungsautomation teilhaben zu lassen.
Seitdem haben die Informations- und Kommunikationstechniken eine rasante Entwicklung genommen; die Betrachtungsweisen bezüglich der „Kosten“ in der öffentlichen Verwaltung (Stichworte „Neue Steuerungsmodelle“ und „Budgetierung“) haben sich grundlegend geändert.

Handreichungen zur Anwendung
Deshalb hat der KoopA Handreichungen zu deren Anwendung unter den heutigen Bedingungen erarbeitet. Diese Handreichungen sind im Folgenden ergänzend zu den eigentlichen „Kieler Beschlüsse“ veröffentlicht.
Kostenverteilung bei Weitergabe sowie gemeinsamer Entwicklung und Pflege von automatisierten Verfahren
gültig seit 4.6.04
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