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Zu diesem Thema gibt es folgende Ansprechpartner
 
Dr. Markus Beckmann E-Mail:
m.beckmann@hzd.hessen.de
 



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Abschnitte: | Einrichtung des Projektbüros | Aufgaben des Projektbüros |

Einrichtung des Projektbüros

Der KoopA ADV ist gefordert, körperschaftsübergreifende eGovernment-Projekte in Zusammenarbeit mit anderen Fachgremien zu realisieren. Zur Durchführung dieser Aufgabe wurde auf der Basis eines Verwaltungsabkommens zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden das KoopA ADV-Projektbüro eGovernment als Instrumentarium eingerichtet. Diese „Verwaltungsvereinbarung Projektbüro“, die zugleich einen öffentlich rechtlichen Vertrag darstellt, ist zum Februar 2003 in Kraft getreten.

Die Verwaltungsvereinbarung legt fest, dass das Projektbüro im Land Hessen eingerichtet wird und definiert dessen Einbindung über eine Lenkungsgruppe in den KoopA ADV. Daneben regelt sie Struktur und Aufgaben des Projektbüros sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen. Die Lenkungsgruppe des Projektbüros, die aus den KoopA ADV-Mitgliedern der am Projektbüro beteiligten Institutionen besteht, hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die weitere Details regelt. Die Finanzierung des Projektbüros erfolgt durch die Vertragspartner.


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Aufgaben des Projektbüros

Die Aufgaben, mit denen das Projektbüro betraut ist, haben zwei Schwerpunkte: Zum einen unterstützt es den KoopA ADV im Rahmen seiner Grundaufgaben bei der Geschäftsführung, der Zusammenarbeit mit anderen Gremien und bei der Veröffentlichung von Informationen. Zum anderen umfassen seine Projektaufgaben die Konzeption, Vorbereitung und Vergabe von Projekten sowie deren Steuerung und Kontrolle.



 


gültig seit 1. 1. 09

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