Funktion
Der Kooperationsausschuss ADV (KoopA ADV), dem der Bund, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände angehören, ist das einzige Gremium, in dem gemeinsame Grundsätze des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechniken (IT) und wichtige IT-Vorhaben in der öffentlichen Verwaltung besprochen werden. Hiermit besitzen die Länder und die kommunalen Spitzenverbände eine Plattform, ihre Interessen bei Fragen des IT-Einsatzes in der öffentlichen Verwaltung und (mit wachsender Bedeutung) bei Vorhaben der EU zu artikulieren.
Zugleich ist der KoopA heute ein wichtiger Partner der Initiative D21; er begleitet wesentliche gemeinsame Vorhaben der öffentlichen Verwaltung und Privatwirtschaft.
Der Ausschuss besteht seit dem 10. Februar 1970 und tagt
mit jährlich wechselndem Vorsitz.
Der Kooperationsausschuss ADV (KoopA ADV) tagte letztmalig
am 18./19. März 2010 in Schwerin.

Arbeitsschwerpunkte heute
Heute befasst sich der KoopA ADV schwergewichtig mit Fragen der IT-Infrastruktur der öffentlichen Verwaltung. Ziel ist neben der Beachtung der Wirtschaftlichkeit insbesondere die Interoperabilität in der öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten und einheitliche Grundlagen für künftige Anwendungsfelder der IT in der öffentlichen Verwaltung zu schaffen.
So nimmt sich der KoopA gegenwärtig folgender Arbeitsschwerpunkte an:
- Aufbau eines länderübergreifenden Kommunikationsnetzes
„TESTA“
der öffentlichen Verwaltung mit Anbindung an das Netz der EU

- Aufbau von Diensten zum länderübergreifenden Austausch elektronischer Post ("
Verzeichnisdienste nach X.5oo")

- Entwicklung des Datenaustauschstandards OSCI für eGovernment-Anwendungen. Der KoopA ist Auftraggeber des XML-basierten
Standards OSCI-Transport und gibt die entsprechenden Bibliotheken in den Versionen JAVA und .net heraus.
Mit der Weiterentwicklung und Koordinierung der OSCI-XÖV (X Öffentliche Verwaltung) ist die
OSCI-Leitstelle beauftragt, für die der KoopA die Entscheidungsinstanz ist.

- Erarbeitung von Standards als Grundlage
elektronischer Vorgangsbearbeitung (Verschlüsselung, elektronische Unterschrift)

- Im Rahmen des Projekts
„deutschland.online“
bereitet KoopA-AG „eGovernment“ die Staatssekretärsrunde „eGovernment“ vor.

- Erarbeitung weiterer Vertragsmuster der
„Ergänzenden Vertragsbedingungen“
(EVB-IT) in Verhandlung mit der Privatwirtschaft

- Handreichungen zur Anwendung der
„Kieler Beschlüsse“
unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen

Frühere Arbeitsschwerpunkte
Diese Arbeitsschwerpunkte des KoopA haben sich im Laufe der Zeit herausgebildet; frühere Fragestellungen des KoopA waren andere als heute:
- In den siebziger Jahren stand der kostengünstige und zweckgerichtete Einsatz der damaligen „automatisierten Datenverarbeitung“ (ADV) im Mittelpunkt. Grund hierfür waren die außerordentlich hohen Kosten für DV-Geräte (Großrechner) und deren Betrieb in Rechenzentren sowie die geringe Einsatzbreite von DV-Systemen. Unter diesen Bedingungen ermöglichte der KoopA mit den
„Kieler Beschlüssen“
den kostengünstigen Austausch von DV-Verfahren innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Von dieser Regelung haben lange Zeit viele Behörden mittelbar oder unmittelbar in großem Umfang profitiert.
Heute jedoch haben sich die Rahmenbedingungen wesentlich geändert (Stichworte „Outsourcing“ und „Datenzentralen“), so dass die Handhabung der „Kieler Beschlüsse“ einer neuen Interpretation bedarf.

- Ebenso gehen die „Besonderen Vertragsbedingungen“ (BVB) auf den KoopA zurück, die seit vielen Jahren die Grundlage für IT-Beschaffungen der öffentlichen Hand sind und auch vielfach in der Privatwirtschaft Anwendung fanden. Nach grundsätzlicher Neugestaltung wurden im Jahr 2000 erste aktualisierte Vertragsmuster - nunmehr unter dem Namen
„EVB-IT“
- fertiggestellt; weitere befinden sich in der Abstimmung mit den Wirtschaftsverbänden.

- Traditionell richtet der KoopA jährlich den
„KoopA-Erfahrungsaustausch“
für die gesamte öffentliche Verwaltung aus. In diesem werden konkrete Lösungen und Lösungskonzepte einem breiten Publikum vorgestellt und diskutiert.

- Ein weiteres bekanntes Werk des KoopA sind die
„Ausbildungsrichtlinien“,
die Eingang in den DV-BAT gefunden haben.
gültig seit 31. 3. 10
© KoopA ADV |