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Zu diesem Thema gibt es folgende Ansprechpartner
 
Bianca Junghanns
E-Mail:
bianca.junghanns @bmi.bund.de
 

Sie befinden sich hierKoopA ADV Unterverzeichnis Produkte Unterverzeichnis EVB-IT-Verträge

Abschnitte: | Entwicklung | Anwendung |

Entwicklung

Seit 1972 wurden nach und nach die insgesamt sieben Vertragstypen der „Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen (BVB)“ als Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand bei der Beschaffung von Datenverarbeitungsanlagen und -geräten eingeführt.

Inzwischen hat die AG „EVB-IT“ des KoopA ADV neue, die BVB ablösende Vertragstypen entwickelt:
Diese „Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)“ berücksichtigen die Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 11.10.2001 (BGBl. Seite 3138).

Einzelheiten und aktuelle Informationen zu den EVB-IT finden Sie im WEB-Auftritt der KBSt:

  Dieser Link öffnet ein eigenes Fensterwww.kbst.bund.de


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Anwendung

Das gesamte Anwendungsspektrum der BVB wird durch die bisher vorliegenden EVB-IT-Vertragstypen (Kauf, Dienstleistung, zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung, zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware, Instandhaltung von Hardware, Pflege von Standardsoftware) leider noch nicht vollständig abgedeckt.

Daher ist bis zur Veröffentlichung und Einführung aller vorgesehenen EVB-IT-Vertragstypen (u.a. Vertragstypen für Beschaffung von IT-Systemen sowie für Planung und Realisierung von IT-Vorhaben) und der damit einhergehenden vollständigen Ablösung der BVB durch EVB-IT bei jeder IT-Beschaffung zu entscheiden, ob der Vertrag auf der Grundlage von EVB-IT oder BVB abzuschließen ist.

Als Entscheidung, in welchen Fällen bereits EVB-IT anwendbar sind oder noch auf BVB zurückzugreifen ist, mag folgendes Dokument dienen:

  Laden eines PDF-Dokuments Entscheidungshilfe (11 kB)

 


gültig seit 23.11.06

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