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Empfehlungen zum Aufbau und Betrieb eines Verzeichnisdienstes gemäß X.500
01. Februar 1998
Bericht der Arbeitsgruppe "Elektronischer Dokumentenaustausch" des Kooperationsausschusses ADV Bund/Länder/Kommunaler Bereich
Einleitung
Auftrag
In der öffentlichen Verwaltung kommt der
elektronischen Post eine stetig wachsende Bedeutung zu. Dies kommt
bereits in dem Bericht der Arbeitsgruppe "Dokumentenaustausch zwischen
den Mitgliedern des KoopA ADV Bund/Länder/Kommunaler Bereich" vom
31.Oktober 1996 deutlich zum Ausdruck. Mit den weiter steigenden
Benutzerzahlen wird auf Dauer ein übergreifender Verzeichnisdienst, aus
dem die Adreßinformationen der Teilnehmer oder der jeweiligen
Organisation abrufbar sind, unverzichtbar. In seiner Sitzung vom
9./10.September 1996 hat deshalb der KoopA ADV Bund/Länder/Kommunaler
Bereich die Arbeitsgruppe "Elektronischer Dokumentenaustausch"
beauftragt, Empfehlungen für den Aufbau und Betrieb eines
Verzeichnisdienstes gemäß X.500 zu erarbeiten und im Testbetrieb zu
erproben.
Hiermit legt die Arbeitsgruppe
auftragsgemäß den Bericht "Empfehlungen zum Aufbau und Betrieb eines
Verzeichnisdienstes gemäß X.500" vor. Mit einem Pilotversuch, in dem
diese Empfehlungen umgesetzt und in der Praxis getestet werden, wurde
bereits begonnen.
Zusammenfassung
Der wirtschaftliche Einsatz von
Kommunikationstechniken setzt einen leistungsfähigen und vielseitig
nutzbaren Verzeichnisdienst voraus, der aktuell gültige Informationen
zu verschiedenen Kommunikationsdiensten liefert, sowie einfach
bedienbar und offen für Weiterentwicklungen ist. In der öffentlichen
Verwaltung von Bund, Ländern und Gemeinden wird ein Verzeichnisdienst
insbesondere für die Speicherung und Bereitstellung von
Kommunikationsadressen und öffentlichen Schlüsseln einschließlich der
Zertifikate benötigt.
Derzeit ist X.500 die einzige erprobte
Technologie für den Aufbau von unternehmensweiten und
herstellerunabhängigen Verzeichnisdiensten zur Verwaltung beliebiger
Informationen. Gegenüber anderen Verzeichnisdiensten zeichnet sich
X.500 dadurch aus, daß es sich um einen globalen, verteilten und
ausgereiften Dienst handelt, der zahlreiche Sicherheitsmechanismen zum
Schutz vor unberechtigtem Zugriff auf Informationen enthält.
Die vorliegenden Empfehlungen befassen
sich vorrangig mit Fragen des gebietskörperschaftsübergreifenden
Einsatzes von X.500, der Auswahl geeigneter Informationsinhalte, der
Festlegung der Struktur des Namensraumes sowie organisatorischen
Rahmenbedingungen für den Einsatz.
Da bei einem Verzeichnisdienst die
Speicherung personenbezogener Daten praktisch unverzichtbar ist, kommt
den datenschutzrechtlichen Aspekten eine besondere Bedeutung zu. Zweck
der Datenspeicherung ist dabei die Bereitstellung der für eine
elektronische Kommunikation notwendigen Informationen. Hierzu wurde von
der Arbeitsgruppe ein Mindestbestand an Informationen festgelegt, der
in jedem Verzeichnis zur Verfügung stehen sollte. Soweit
datenschutzrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, können jedoch
weitere Informationen in einem Verzeichnisdienst bereitgestellt werden.
Die vorliegenden Empfehlungen geben hierzu Hinweise.
Mit dem unter Leitung der Arbeitsgruppe
durchgeführten Pilotversuch wird die praktische Umsetzung der
Empfehlungen erprobt und ein gebietskörperschaftsübergreifender
Verzeichnisdienst getestet. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich
Ende 1998 vorliegen.
Empfehlungen
- Um die Kompatibilität der Systeme
unterschiedlicher Hersteller sicherstellen zu können, ist der 93er
Standard gemäß X.500 einzuhalten.
- Die DSAs (directory
system agents) sollen möglichst dort eingerichtet werden, wo bereits
die zentralen Eingänge für die elektronische Post eingerichtet wurden
("Kopfstellen").
- Die bestehenden
Kommunikationsverbindungen und -protokolle zwischen den Kopfstellen
sollen auch für den Austausch der Verzeichnisdaten genutzt werden; ein
späterer Übergang zu Internetprotokollen (TCP/IP) muß möglich sein.
- Der Namensraum (DIT) soll wie folgt strukturiert werden:
| |
Land |
C=de |
| |
Organisation |
O=Landesverwaltung <Name des Landes> bzw. Bezeichnungen für die Bundes- oder Kommunalverwaltung |
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Organisationseinheit |
OU=<Behördenbezeichnung> |
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Name |
CN=<Vorname Nachname> ggf. mit Doktortitel. |
- Mindestens die in der Anlage
dargestellten Informationen sollen in der vorgegebenen Form
gebietskörperschaftsübergreifend für einen Abruf bereitgestellt werden.
- Für den
Endbenutzer-Zugriff auf das Verzeichnis wird die Verwendung des auf
Internetstandards basierenden Zugriffsprotokolls LDAP empfohlen.
- Der vorgesehene Pilotversuch soll im Rahmen des europäischen Projektes EUROVIEW durchgeführt werden.
1 Bedarf und Einsatzfelder eines Verzeichnisdienstes
1.1 Notwendigkeit eines Verzeichnisdienstes
Kommunikation zwischen voneinander
entfernten Partnern (Personen oder Organisationen) setzt grundsätzlich
voraus, daß derjenige, der kommunizieren will, weiß, wie er denjenigen,
mit dem er kommunizieren möchte, im genutzten Dienst erreicht. Es ist
selbstverständlich, daß ein Brief nur mit einer gültigen Postadresse
auf dem Umschlag den gewünschten Empfänger problemlos erreicht.
Entsprechendes gilt für
- die Telefonkommunikation (ggf. in verschiedenen Netzen),
- die Telefaxkommunikation,
- die elektronische Post (ggf. auch in mehreren Diensten wie Internet-Mail, X.400).
Die hierzu notwendigen Informationen
werden i.d.R. aus öffentlichen, firmen- bzw. behördeninternen oder
privat geführten Adreß- und Telefonverzeichnissen in gedruckter,
geschriebener oder auch elektronischer Form bezogen. Diese
„herkömmlichen" Verzeichnisse sind oft nicht aktuell oder
unvollständig, weil zum einen der organisatorische und personelle
Aufwand für die Verzeichnis-Pflege sehr hoch und zum anderen der
besondere Schutz personenbezogener Daten zu beachten ist. In der Praxis
müssen deshalb oft zusätzliche Nachforschungen betrieben werden, um im
konkreten Bedarfsfall zu gültigen Adreßinformationen zu gelangen.
In einer Gesellschaft, in der der
rationelle und wirtschaftliche Einsatz neuer Kommunikationstechniken
zur effizienten Gewinnung oder Verbreitung von Informationen eine immer
wichtigere Rolle spielt, ist jedoch ein leistungsfähiger und vielseitig
nutzbarer Verzeichnisdienst eine zwingende Infrastruktur-Voraussetzung.
Dies gilt auch für die öffentliche Verwaltung in Bund, Ländern und
Gemeinden.
1.2 Anforderungen an einen Verzeichnisdienst
An einen Verzeichnisdienst sind insbesondere folgende Anforderungen zu stellen:
- Ein Verzeichnisdienst muß aktuell
gültige Informationen liefern. Dieser Anspruch ist nur über eine
verteilte Datenverwaltung realisierbar, bei der
Verzeichnisinformationen netzweit nur an einer, der jeweils originär
zuständigen Stelle gepflegt und den Nutzern bzw. den anderen
Verzeichnissen im Verbund bereitgestellt werden. Dies setzt klare
organisatorischen Regeln und einheitliche logische Datenstrukturen in
den Verzeichnis- Objekten voraus.
- Ein Verzeichnisdienst sollte umfassend
sein, d.h. alle Informationen zu allen Kommunikationsdiensten
beinhalten. Den datenschutzrechtlichen Aspekten, wie z.B. dem
Zugriffsschutz, der Verhinderung unzulässiger Verknüpfungen bzw.
netzweiter Aktualisierung von Verzeichnisdaten, ist angemessen Rechnung
zu tragen.
- Ein Verzeichnisdienst muß die Nutzer in
ihrer täglichen Arbeit wirksam unterstützen und entlasten. Deshalb
sollte er von allen IT-gestützten Kommunikationsverfahren und -
diensten möglichst integriert genutzt werden können
- Ein Verzeichnisdienst muß als wichtige
Infrastruktur offen sein für die Weiterentwicklung von Organisation,
Technik, Geschäftsprozessen etc.
1.3 Einsatzfelder in der öffentlichen Verwaltung
In der öffentlichen Verwaltung von Bund,
Ländern und Gemeinden wird ein leistungsfähiger Verzeichnisdienst
insbesondere für folgende Aufgaben konkret benötigt:
1.3.1 Adressenverwaltung
Die elektronische Post als wesentlicher
Bestandteil der computergestützten Bürokommunikation findet in der
öffentlichen Verwaltung bereits breiten Einsatz. In Verbindung mit den
notwendigen organisatorischen Regelungen ist sie eine wichtige
Voraussetzung für die schnelle, rationelle und wirtschaftliche
Erledigung von Verwaltungsaufgaben. Da die eingesetzten Systeme i.d.R.
offenen Standards entsprechen, stellt ihre Interoperabilität heute kein
Problem mehr dar.
Anders verhält es sich jedoch bei den in
den Systemen implementierten Diensten zur Verwaltung von elektronischen
Postadressen. Zentrale Verzeichnisse in den Organisationen werden
häufig von lokalen Verzeichnissen der Benutzer überlagert; die
Synchronisation ist nur selten gut gelöst. Im Mailverbund mit
heterogenen Systemen (z.B. zwischen Behörden oder
Gebietskörperschaften) fehlen derartige automatisierte Funktionen
i.d.R. noch ganz. Ersatzweise müssen organisatorische Maßnahmen
getroffen werden, z.B. dadurch, daß von einer Stelle ein zentrales
Verzeichnis geführt, Änderungen dieser Stelle gemeldet,
Verzeichnis-Updates per elektronischer Post verteilt und die Adressen
mehr oder weniger automatisiert übernommen werden. Die bisherigen
Erfahrungen zeigen jedoch, daß derartige Lösungen aufgrund der schnell
wachsenden Verbreitung der elektronischen Post sehr schnell ihre
Leistungsgrenze erreichen und einen zuverlässigen Regelbetrieb nicht
mehr gewährleisten können.
Wesentliche Voraussetzung für die
weitere Verbreitung der elektronischen Post ist deshalb ein
Verzeichnisdienst, der neben den herkömmlichen Postadressen und
Telefonnummern auch elektronische Postadressen in folgenden
Ausprägungen enthält:
- Adressen der zentralen Poststellen von Organisationen bzw. Organisationseinheiten
- funktions- oder rollenbezogene Adressen (sog. „gelbe Seiten")
- persönliche Adressen
- Verteiler (z.B. EU-Bund-Länder-Gremien, Ausschüsse, Arbeitsgruppen, Projektgruppen, etc.)
1.3.2 Schlüsselverwaltung
Insbesondere aufgrund der Forderungen
der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur sicheren
Übertragung elektronisch gespeicherter personenbezogener Daten (zuletzt
in der Entschließung vom 9.05.1996) werden beim Bund und in den Ländern
Lösungen zur Verschlüsselung der elektronischen Post projektiert,
erprobt oder bereits - wie in Nordrhein- Westfalen - eingesetzt. Neben
dem Aspekt, daß hierdurch die Vertraulichkeit und die Unversehrtheit
der übertragenen Informationen besser geschützt werden können, stellt
der Nachweis der Authentizität durch eine digitale Signatur ein
weiteres wichtiges Nutzenpotential dar, um die Einsatzmöglichkeiten der
elektronische Post signifikant zu erweitern.
Lösungen, die die o.g. Anforderungen
gleichermaßen erfüllen, basieren auf asymmetrischen
Verschlüsselungsverfahren, ggf. auch in Kombination mit symmetrischen
Verfahren (als sog. Hybridverfahren). Jeder Kommunikationspartner
verfügt hier über ein Schlüsselpaar, bestehend aus privatem und
öffentlichem Schlüssel. Die Zertifizierung der Schlüssel sowie ggf.
auch die Vergabe sind i.d.R. Aufgaben eines sog. Trust Centers.
Eine wesentliche Vorausetzung für den
sicheren und funktionsfähigen Betrieb von verschlüsselten
Übertragungsverfahren, insbesondere der elektronischen Post, ist
deshalb - neben anderen - die zuverlässige Verfügbarkeit der gültigen
öffentlichen Schlüssel aller Kommunikationspartner. Im behörden- oder
gebietskörperschaftsübergreifenden Kommunikationsverbund ist dies nur
über einen universellen Verzeichnisdienst zu leisten.
Deshalb besteht der konkrete Bedarf, als
weitere Aufgabe die Bereitstellung der öffentlichen Schlüssel (ggf. mit
Zertifikaten) in den Verzeichnisdienst zu integrieren.
1.3.3 MTA-Informationen
Im gebietskörperschaftsübergreifenden
elektronischen Dokumentenaustausch via X.400 werden derzeit noch
weitgehend Dienste öffentlicher X.400-Vermittlungssysteme genutzt.
Insbesondere aus Kostengründen wäre es sinnvoll, die MTA's der
„X.400-Kopfstellen" der Länder direkt miteinander zu verbinden. Hierzu
müßten jedoch in den beteiligten MTA-Systeme die Adreßinformationen
aller anderen MTA-Systeme manuell geführt und verwaltet werden. Der
personelle und organisatorische Aufwand wäre zumindest bei größeren
Nutzerzahlen kaum zu leisten.
Der Betrieb von Direktverbindungen
könnte jedoch erheblich vereinfacht werden, wenn die Informationen über
einen verteilten Verzeichnisdienst bereitgestellt würden. Deshalb ist
es aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen geboten, auch die
Verwaltung von MTA- Informationen in den Verzeichnisdienst zu
integrieren. Hierzu zählen insbesondere
- MTA-Name
- ggf. MTA-Paßwort
- Adressen
- Version des implementierten X.400-Standards
- technischer Ansprechpartner in Problemfällen.
1.3.4 Dokumentenformate
Trotz der zwischenzeitlich weiten
Verbreitung der Office-Produkte von Microsoft in der öffentlichen
Verwaltung und trotz der Verfügbarkeit leistungsfähiger Konverter für
Clients bzw. Server sind Format-Probleme insbesondere im
gebietskörperschaftsübergreifenden elektronischen Dokumentenaustausch
nicht auszuschließen. Auch bei Verwendung einheitlicher
Textverarbeitungsprogramme können Versions-Unterschiede bei den
Kommunikationspartnern zu erheblichen Problemen führen.
Deshalb besteht der Bedarf, daß ein
Verzeichnisdienst zumindest auf der Ebene der Organisationen bzw.
Organisationseinheiten auch Informationen darüber enthält und
verwaltet, welches Dokumentenformat bevorzugt eingesetzt wird.
2 X.500 als globaler Verzeichnisdienst
2.1 Alternativen
In der Vergangenheit gab es eine Reihe von Lösungsansätzen, global
verteilte Verzeichnisdienste zu realisieren, um so den Zugriff auf
umfangreiche Informationen innerhalb weitverzweigter Rechnernetze zu
gewährleisten. Zum Beispiel ist der Domain Name Service (DNS) im
Internet ein Verzeichnisdienst. Mit der Einschränkung, daß im DNS
ausschließlich die hierarchisch organisierten Rechnernamen und die
dazugehörigen IP-Adressen weltweit verwaltet werden. Auch entsprechende
proprietäre Softwareprodukte mit integriertem lösungsspezifischem
Verzeichnisdienst (z.B. Verzeichnis für elektronische Postadressen)
stehen heute zur Verfügung, wobei ein Austausch von
Verzeichnisinformationen mit anderen Produkten meistens nicht möglich
ist und allgemein ein starres Verzeichniskonzept vorliegt.
Ein universeller, verteilter Verzeichnisdienst muß den Zugriff auf
beliebige Informationen (z.B. über Personen, Organisationen,
Applikationen und Hardware) gestatten, Eigenschaften wie
Erweiterbarkeit, Skalierbarkeit, Zuverlässigkeit und Interoperabilität
besitzen sowie unterschiedliche Softwareprodukte und Plattformen
unterstützen. Im Verbund mit anderen Verzeichnisdiensten ist es
erforderlich, daß jeder Teilnehmer die Kontrolle über seine
Verzeichniseinträge (z.B. Beschränkung der externen Weitergabe auf
einen Ausschnitt der internen Verzeichnisinformationen) behält.
Aufgrund von Bestrebungen, verschiedenste verteilte Informationen im
internationalen Bereich plattformunabhängig zur Verfügung zu stellen,
waren und sind auch Verzeichnisdienste Gegenstand der Normierung. Die
Basisnorm X.500 wurde 1988 durch die CCITT (jetzt ITU - International
Telecommunication Union-), auf der Grundlage einer Zusammenarbeit mit
der International Standardization Organization (ISO), verabschiedet.
Dieser Standard wurde 1993 fortgeschrieben und um wichtige
Erweiterungen (z.B. Replikations- und Zugriffskontrollverfahren)
ergänzt.
Derzeit ist X.500 die einzige erprobte Technologie für den
Aufbau von unternehmensweiten und herstellerunabhängigen
Verzeichnisdiensten zur Verwaltung beliebiger Informationen.
2.2 Vorteile von X.500
Gegenüber anderen Verzeichnisdiensten bietet X.500 folgende Vorteile:
- globaler Verzeichnisdienst,
- verteilte Datenhaltung und damit hohe Aktualität der Information sowie Konsistenz (keine doppelten Einträge),
- schnelles Auffinden von Informationen zu bestimmten Objekten (z.B. Personen),
- flexible Suche nach unterschiedlichen Kriterien und Teilen von Informationen,
- Informationen verschiedenster Art können gespeichert werden,
- hersteller- und plattformunabhängig,
- ausgereifte und vielfach erprobte Technologie,
- Integration ins Internet/Intranet über LDAP
- integrierte Sicherheitsmechanismen schützen vor unberechtigtem Zugriff.
Kommerzielle X.500-Produkte mit Nachweis der Konformität in bezug
auf den 93er Standard und der Interoperabilität mit anderen
X.500-Verzeichnisdiensten sind verfügbar. Erste globale
unternehmensweite und öffentliche Verzeichnisstrukturen (u.a.
Verzeichnisse mit nachweislich über 100.000 Einträgen) auf der Basis
von X.500 sind realisiert bzw. befinden sich im Aufbau.
Die Verbreitung des X.500-Standards spiegelt sich auch in den
verschiedensten Internet- Standards wider. Mit dem Lightweight
Directory Access Protocol (LDAP) kann über einen LDAP-Server ein
Zugriff aus dem Internet/Intranet (TCP/IP-basiert) auf einen X.500-
Verzeichnisdienst realisiert werden. Zunehmend wird LDAP von
WWW-Browsern unmittelbar unterstützt und somit der direkte Zugriff auf
X.500-Verzeichnisdienste über marktgängige WWW-Browser möglich.
Die Produkte der Marktführer von Verzeichnisdiensten umfassen
gegenwärtig mehr oder weniger X.500-konforme Verzeichnislösungen,
unterstützen LDAP und stellen Tools zur Migration bestehender
Verzeichnisdienste zur Verfügung.
3 Aufgabenschwerpunkte der Arbeitsgruppe
Aufgrund der Komplexität und Vielfalt, die mit der Einrichtung eines
prinzipiell weltweiten Verzeichnisdienstes verbunden sind, hat sich die
Arbeitsgruppe bei ihrer Arbeit auf einige Schwerpunkte beschränken
müssen. Dazu gehören:
- Festlegungen für den gebietskörperschaftsübergreifenden Einsatz von
X.500. Soweit Empfehlungen zu dem (internen) Zugriff auf einen
derartigen Verzeichnisdienst aus der Sicht der Arbeitsgruppe gegeben
werden können, werden diese ebenfalls aufgenommen. Diese Aufgaben
gehören jedoch schwerpunktmäßig in den Aufgabenbereich und die
Verantwortung der jeweiligen Gebietskörperschaft.
- Auswahl geeigneter Informationsinhalte. Da in einem
Verzeichnis unterschiedliche Informationen vorgehalten werden können,
ist es aus praktischer Sicht erforderlich, sich zunächst auf die
wichtigsten gebietskörperschaftsübergreifenden Informationen zu
beschränken
- Festlegung der Struktur des Namensraums (DIT = directory
information tree). Zunächst ist nur vorgesehen, die Zusammenführung des
DIT auf der Ebene der öffentlichen Verwaltungen vorzunehmen; wenn die
Sicherheitsfragen geklärt sind, kann dieser Teilbaum dann später
problemlos in ein globales DIT eingebunden werden.
- Aufbau eines Verzeichnisverbundes zwischen den Gebietskörperschaften im Rahmen eines Pilotversuches.
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4 Koordinierungsbedarf und Empfehlungen
4.1 Koordinierungsbedarf
Die Entwicklung und der Aufbau eines Verzeichnisdienstes kann und
sollte sich vorrangig auf den eigenen Verantwortungsbereich beziehen.
Das heißt, daß die Länder, der Bund sowie der kommunale Bereich
Verzeichnisdienste jeweils für ihren Bereich aufbauen sollten. Um
Unverträglichkeiten zwischen den Verzeichnisdiensten zu vermeiden und
die Integration in einen übergreifenden verteilten Verzeichnisdienstes
zu vereinfachen, sind jedoch bestimmte gemeinsame Festlegungen
erforderlich.
Regelungsbedarf besteht vorrangig bei der
- Festlegung, an welchen Stellen DSAs eingerichtet werden
- Festlegung der Kommunikationsstruktur zwischen den DSAs sowie der zu verwendenden Kommunikationsverbindungen
- Festlegung der zu verwendenden Protokolle zwischen den DSAs
- Festlegung des Namensraumes
- Festlegung der Verzeichnisinhalte und ihrer Darstellung
4.2 Zugriff auf das Verzeichnis
Innerhalb einer Verwaltung kann der Zugang zu dem Verzeichnisdienst
auf technisch unterschiedliche Weise realisiert werden. So kann zwar
auch hier eine vollständig normgerechte Lösung implementiert werden,
doch wird aufgrund der Internetverbreitung und der großen
Marktunterstützung empfohlen, das Protokoll LDAP (Lightweight directory
access protocol) zu verwenden. Darüber hinaus kann auch direkt über
einen Internet-Browser auf das Verzeichnis zugegriffen werden. Welcher
Zugang letztlich realisiert wird, liegt in der Zuständigkeit der
jeweiligen Gebietskörperschaft. Auf den übergreifenden Verbund hat dies
keine unmittelbare Auswirkungen. In jedem Fall sollte ein Zugriff auf
den Mindestbestand an Verzeichnisinformationen möglich sein. Für die
internen Zugriffe auf das Verzeichnis kann die bestehende Vernetzung
innerhalb einer Gebietskörperschaft (Intranet) genutzt werden. Eine
Integration in vorhandene Anwendungen des Endbenutzers (z.B.
Elektronische Post) ist anzustreben.
4.3 Empfehlungen
- Um die Kompatibilität der Systeme unterschiedlicher Hersteller
sicherstellen zu können, ist die Einhaltung des 93er Standards gemäß
X.500 erforderlich. Ob weitergehende technische Anforderungen
hinsichtlich der Implementierung erforderlich sind, soll in dem
Pilotversuch festgestellt werden.
- Die DSAs sollten möglichst dort eingerichtet werden, wo
bereits die zentralen Eingänge für die elektronische Post eingerichtet
wurden ("Kopfstellen")
- Die bestehenden Kommunikationsverbindungen und -protokolle
zwischen den Kopfstellen sollten auch für den Austausch der
Verzeichnisdaten genutzt werden; ein späterer Übergang zu
Internetprotokollen (TCP/IP) muß möglich sein;
- Der Namensraum (DIT) sollte wie folgt ( Beispiel Nordrhein-Westfalen) strukturiert sein:
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1. Ebene (Land): |
C=de |
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2. Ebene (Organisation): |
O=Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen |
| |
3. Ebene (Organisationseinheit): |
OU=Innenministerium |
| |
4. Ebene (Vorname Nachname): |
CN=Klaus Rastetter |
|
Anmerkung:
Die Bezeichnungen und Namen sollten so gewählt werden, daß sie auch
außerhalb der Verwaltung verständlich sind (keine Abkürzungen und
Verwendung von Umlauten). Lediglich für technische Zwecke können
Aliaseinträge vorgenommen werden, wie z.B. IM für die
Organisationseinheit oder S=Rastetter (Nachname im CN). |
- Zumindest die in der Anlage dargestellten Informationen sollten in
der vorgegebenen Form gebietskörperschaftsübergreifend für einen Abruf
angeboten werden; soweit keine datenschutzrechtlichen Bedenken
bestehen, können weitere Inhalte ergänzt werden;
- Für den Zugriff auf das Verzeichnis wird die Verwendung des
auf Internet/Intranetstandards basierende Zugriffsprotokoll LDAP
empfohlen.
- Der Betrieb des Pilotversuchs sollte im Rahmen des
EUROVIEW-Projektes der Europäischen Kommission erfolgen. Der Knoten
"C=de" wird dabei von der Firma Dr. Materna betrieben. Ein späterer
Übergang zu anderen Providern, soweit bis Ende 1998 öffentliche
Provider für Verzeichnisdienste vorhanden sind, ist problemlos möglich,
da der Name des Providers - im Unterschied zu X.400 (z.B. ADMD=dbp) -
nicht Bestandteil des DIT wird.
5 Organisatorische Rahmenbedingungen
5.1 Eingabe und Aktualisierung der vorhandenen Datenbestände
Da der wesentliche Vorteil von elektronischen Verzeichnisdiensten in
der Aktualität der gespeicherten Einträge liegt, ist schon vor deren
Übernahme bzw. Neuerfassung festzulegen, wer zukünftig für deren
Aktualisierung verantwortlich ist. In der Regel wird es zweckmäßig sein
auf bereits bestehende Strukturen und Verfahrensabläufe
zurückzugreifen, da die Personal- und Verwaltungsabteilungen, die
technischen Dienststellen oder die zuständigen Administratoren als
erste Informationen über Personalzu- oder abgänge sowie über Umzüge von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den damit zusammenhängenden
Veränderungen erhalten. Die Nutzung bereits bestehender Strukturen
bietet sich vor allem auch deshalb an, weil
- die Verantwortlichkeiten für die Einträge dort verbleiben wo die Einträge entstehen;
- die erforderlichen Aktualisierungen bei einer dezentralen Organisation zeitnah erledigt werden können;
- die Kenntnisse vor Ort Plausibilitätsprüfungen möglich machen, die bei einer zentralen Lösung kaum noch möglich sind und weil
- mit der Schaffung einer zentralen Lösung sowohl finanzieller
als auch organisatorischer Aufwand in nicht unerheblichem Umfang
verbunden sein dürfte.
Damit die Eingabe bzw. Aktualisierung der in Frage kommenden
Einträge reibungslos funktioniert, ist - nach vorheriger Analyse und
ggf. Anpassung der bestehenden Verfahrensabläufe - festzulegen, wer im
einzelnen an verzeichnisrelevanten Vorgängen beteiligt ist und wer
welche Einträge zu welchem Zeitpunkt vornimmt oder wer die Einträge an
wen zur Eingabe bzw. Aktualisierung weiterleitet. Die
Verantwortlichkeiten sind verbindlich festzuschreiben und es ist
technisch sicherzustellen, daß nur die jeweils Verantwortlichen
ändernden Zugriff auf die entsprechenden Einträge haben. Bei dem
Verzeichnisdienst X.500 kann die Pflege verschiedener Attribute eines
Eintrages von verschiedenen Stellen aus erfolgen. Unter
Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen könnten so z.B. sämtliche
Telefon- und Telefaxnummern von einer Dienststelle sowie sämtliche
elektronische Postadressen von einer anderen Dienststelle eingegeben
und aktualisiert werden.
5.2 Übernahme der vorhandenen Datenbestände
Ein wesentlicher Punkt der im Zusammenhang mit der Einrichtung von
elektronischen Verzeichnisdiensten geklärt werden muß, hängt mit der
Übernahme und der Pflege des vorhandenen sowie des zukünftigen
Datenbestandes zusammen. Da in den Dienststellen/Behörden in der Regel
bereits interne Lösungen (Telefonverzeichnisse, Adreßlisten, Verteiler
etc. auf Papier oder in elektronischer Form) vorhanden sind, ist
zunächst zu entscheiden, wie diese Daten in den Verzeichnisdienst
übernommen werden sollen. So ist z.B. ein einmaliger bzw. ein ständiger
Import von Massendaten oder aber auch die direkte Eingabe oder
nachträgliche Korrektur über spezielle Verzeichnisdienst-Clients
möglich. Dabei ist festzulegen, durch wen die Eingabe erfolgen soll.
5.3 Verfügbarkeit des Verzeichnisdienstes
Da der Aufbau und Betrieb eines Verzeichnisdienstes nur dann
sinnvoll ist, wenn die Benutzer jederzeit darauf zugreifen können,
sollte er im 24h-Betrieb verfügbar sein und auf einem gegen Ausfall
gesicherten Server betrieben werden.
6 Sicherheitsanforderungen
6.1 Sicherheitsrelevanz
Mit Hilfe von Verzeichnissen können beliebige Informationen
bereitgestellt werden. Dabei handelt es sich teilweise um
personenbezogene Daten. Die Speicherung erfolgt dabei zum Zweck der
Bereitstellung der für eine Kommunikation notwendigen Informationen.
Nachfolgend wird überblickartig auf Sicherheitsanforderungen an
Verzeichnisse öffentlicher Verwaltungen eingegangen, in denen
elektronische Adressen oder beim Einsatz asymmetrischer
Verschlüsselungs- bzw. Signaturverfahren die öffentlichen Schlüssel
enthalten sind.
Bei der Untersuchung der Sicherheitsanforderungen an Verzeichnisse
werden insbesondere zwei Aspekte betrachtet: Welche Informationen
dürfen unter welchen Voraussetzungen angeboten werden und welche
Schutzanforderungen ergeben sich für die im Verzeichnis gespeicherten
Daten und den Verzeichnisdienst?
Weiterhin wird davon ausgegangen, daß der Zugriff anderer
Verwaltungen auf die Verzeichnisinformationen kostenlos erfolgt und
somit Überlegungen zu einem Abrechnungsverfahren entfallen können.
6.2 Schutzwürdige Inhalte von Verzeichnissen
Elektronische Adressen können personenbezogene Daten wie z.B. Name
oder Vorname enthalten. Vor einer Veröffentlichung ist daher die
Einhaltung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der
Datenschutzgesetze der Länder zu beachten. Im Tätigkeitsbericht
1995-1996 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz wird in Kapitel 33
auf die Veröffentlichung von E-Mail-Adressen eingegangen.
Beim Einsatz asymmetrischer Verschlüsselungs- bzw. Signaturverfahren
muß der öffentliche Schlüssel des Schlüsselpaares in einem allen
Kommunikationspartnern zugänglichen Verzeichnis verfügbar gemacht
werden. Gegen eine Veröffentlichung des Schlüssels bestehen daher keine
Bedenken. Allerdings ist zu berücksichtigen, daß eine Zuordnung
Person/öffentlicher Schlüssel über ein Zertifikat realisiert wird, das
die Echtheit des Schlüssels bestätigt und hierzu weitergehende
Informationen wie z.B. ein Gültigkeitsdatum und personenbezogene
Angaben enthält.
6.3 Schutzbedarf des Verzeichnisdienstes
Der Schutzbedarf des Verzeichnisdienstes und mögliche Folgen von Schutzverletzungen werden nachfolgend zusammengestellt.
Vertraulichkeit:
Es besteht geringer Schutzbedarf, da die Veröffentlichung das Ziel des Verzeichnisdienstes ist.
Integrität:
Der Schutzbedarf liegt sehr hoch, da der Inhalt sowie der abgerufene
Inhalt nicht verfälschbar sein dürfen. Durch eine falsche elektronische
Adresse ist eine Unzustellbarkeit bzw. Zustellung an einen falschen
Adressaten denkbar. Letzteres kann eine Verletzung der Vertraulichkeit
von Informationen zur Folge haben. Aufgrund eines fehlerhaften
öffentlichen Schlüssels kann der verschlüsselte Inhalt vom Empfänger
nicht entschlüsselt werden. Im Rahmen von Signaturverfahren können
fehlerhafte oder bewußt gefälschte öffentliche Schlüssel dazu führen,
daß die Authentizität des Absenders nicht sichergestellt ist.
Verfügbarkeit:
Der Schutzbedarf ist hoch, da längere Warte- oder Ausfallzeiten den Benutzern nicht zugemutet werden können.
Durch Zertifizierungsverfahren können ausreichende Schutzmaßnahmen getroffen werden.
6.4 Sicherheitsmaßnahmen
Die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen entsprechen grundsätzlich
den bekannten Maßnahmen zu Organisation, Personal, Hard- und Software
usw. Bei Zugang über Internet ist der Einsatz eines Firewall anzuraten.
In jedem Fall muß sichergestellt werden, daß auf die Server, auf denen
die Verzeichnisse liegen, kein unbefugter Zugriff (Manipulationen der
Einträge usw.) erfolgen kann.
7 Inhalt und Struktur der Informationen im Verzeichnis
In einem gemeinsam genutzten, aber verteilt verwalteten
Verzeichnisdienst ist eine einheitliche logische Datenstruktur eine
zwingende Voraussetzung für den funktionsfähigen Betrieb und die
Akzeptanz der Nutzer. Die Nutzer des Verzeichnisdienstes müssen
erwarten können, daß ihre Anfragen z.B. zu Personen dieselben
Informationen liefern, unabhängig davon, welche Verzeichnisinstanz
letztendlich die Anfrage beantwortet.
In Anlehnung an den Standard X.500 sind deshalb insbesondere
folgende Anforderungen an die logische Datenstruktur des
Verzeichnisdienstes zu stellen:
- hierarchisch systematisierter Aufbau auf der Grundlage einer einheitlichen Baumstruktur
- objektorientierte Strukturierung der Verzeichnisinformationen
(Objekt-Klassen, Objekte) mit einheitlicher Namensgebung und
einheitlicher Attributierung (Pflicht-Attribute, empfohlene Attribute,
optionale Attribute)
- weitestgehende Verwendung standardisierter (registrierter) Objekt-Klassen (z.B. Organisation, Person)
- einheitliche Namen für die Objekt-Attribute
- einheitliche Syntax/Datentypen für die Attributwerte
- Unabhängigkeit in Bezug auf die jeweils genutzten relationalen oder objektrelationalen Datenbank-Managementsysteme.
8 Pilotversuch
Das von der Europäischen Kommission initiierte Projekt EuroView soll
dazu dienen, für öffentliche Verwaltungen in Europa einen
elektronischen Verzeichnisdienst auf der Basis von X.500
bereitzustellen. Die Federführung des Projektes liegt bei der Firma Dr.
Materna (http://www.materna.de/euroview).
Der Pilotversuch des KoopA ADV erfolgt im Rahmen des Projektes
Euroview. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland- Pfalz, Saarland und Sachsen nehmen an dem Pilotversuch teil.
Die Pilotteilnehmer erhalten Zugriff auf Telefon- und Faxnummern,
X.400- und E-mail-Adressen, Postanschriften der Behörden sowie der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Daten werden dabei von den
Pilotteilnehmern verwaltet.
Das Starttreffen zu dem Pilotversuch des KoopA ADV fand am 29.8.1997
im Innenministerium Nordrhein-Westfalen statt, das die Federführung für
den Pilotversuch übernommen hat. Auf dieser Sitzung wurden folgende
Rahmenbedingungen für den Pilotversuch festgelegt:
Als Netz soll für den Pilotversuch zunächst X.25/Datex-P zusammen
mit dem OSI-Protokoll verwendet werden, da es überall zur Verfügung
steht. Angestrebt werden jedoch ISDN- Verbindungen mit TCP/IP. Dies
soll bereits im laufenden Jahr im Rahmen des Pilotversuchs getestet
werden.
Das Datenbankschema orientiert sich an dem EuroView-Schema. Als
Mindestbestand, der jederzeit in eigener Zuständigkeit erweitert werden
kann, werden folgende Informationen vorgehalten:
Einträge zur Organisation
- Organisationsbezeichnung (z.B.: O = Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen))
- Organisationseinheit (z.B.: OU = Innenministerium )
- Postanschrift
- Elektronische Postadressen
- Telefon- und Telefaxnummern
Einträge zur Person
- Namensbezeichnung (Common Name = CN)
- Elektronische Postadressen
- Telefon- und Telefaxnummern
Als CN wird dabei grundsätzlich der gebräuchliche Name, in der
Reihenfolge Vorname, Nachname (ggf. mit Doktortitel); Umlaute können
verwendet werden.
9 Mitarbeit an diesem Bericht
Dieser Bericht wurde von der Arbeitsgruppe "Elektronischer
Dokumentenaustausch" des Kooperationsausschusses ADV
Bund/Länder/Kommunaler Bereich, in der folgende Damen und Herren
mitgewirkt haben:
| Herr Dr. Arnold |
Innenministerium Baden-Württemberg |
| Herr Beiermann |
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen |
| Herr Deiß |
Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern |
| Herr Deseke |
Datenzentrale Schleswig-Holstein |
| Herr Döhring |
Bundesministerium des Innern |
| Herr Dreiser |
Zentrale Datenverarbeitung Saarland |
| Herr Dzaack |
Finanzbehörde Hamburg |
| Herr Henzgen |
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz |
| Herr Hög |
Senator für Inneres Berlin |
| Herr Janotta |
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg |
| Herr Dr. Kassner |
Kommunale Gemeinschaftsstelle KGSt |
| Herr Krause |
Senatskommission für das Personalwesen der Freien Hansestadt Bremen |
| Frau Kroke |
Bundesministerium des Innern |
| Herr Lemke |
Thüringer Innenministerium |
| Herr Lippert |
Bundesrat |
| Herr Möller, H. |
Datenzentrale Schleswig-Holstein |
| Herr Möller, R. |
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung |
| Frau Müller |
Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt |
| Frau Palarz-Kupka |
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW |
| Herr Rastetter |
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Vorsitz) |
| Herr Vannahme |
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW |
| Herr Wäber |
Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung |
| Herr Wöltje |
Niedersächsisches Landesverwaltungsamt |
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Anlage 1
Abkürzungsverzeichnis
| d.h. |
das heißt |
| DIT |
Directory Information Tree |
| DNS |
Domain Name Server |
| DSA |
Directory System Agent |
| etc. |
et cetera |
| EU |
Europäische Union |
| ggf. |
gegebenfalls |
| i.d.R. |
in der Regel |
| IP |
Internet Protokoll |
| ISDN |
Integrated Services Digital Network |
| IT |
Informationstechnik |
| LDAP |
Lightweight Directory Access Protocol |
| MTA |
Message Transfer Agent |
| o.g. |
oben genannte |
| sog. |
sogenannte |
| TCP |
Transport Control Protocoll |
| WWW |
World Wide Web |
| z.B.: |
zum Beispiel |
Anlage 2
Mindestbestand an Informationen im Verzeichnis
Nachfolgende Informationen stellen den Mindestbestand im Verzeichnis
dar, auf den alle am Pilotprojekt Beteiligten zugreifen können.
1. Einträge zur Organisationseinheit (z.B.: OU=Innenministerium)
| - Postanschrift |
Beispiel: |
Innenministerium NRW |
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Haroldstraße 5 |
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40190 Düsseldorf |
| - Elektronische Postadresse |
Beispiel: |
X.400: C=de;A=dbp;P=dvs-nrw;O=im;S=poststelle |
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E-mail: poststelle@im.nrw.de |
| - Telefon-, Telefax- und Telexnummern |
Beispiel: |
Tel.: +49 211 87101 |
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Tfx.: +49 211 8713355 |
| |
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Tx.: 8 582 749 inm d |
| |
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2. Einträge zur Person (z.B.: CN=Klaus Rastetter)
| - Elektronische Postadresse |
Beispiel: |
X.400: C=de;A=dbp;P=dvs-nrw;O=im;S=Rastetter |
| |
|
E-mail: Rastetter@im.nrw.de |
| - Telefon-, Telefaxnummern |
Beispiel: |
Tel.: +49 21 |
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