Kernaussagen des Handlungsleitfadens
- IT-gestützte Vorgangsbearbeitung in der
öffentlichen Verwaltung ist ein komplexes Thema, dem eine hohe
strategische Bedeutung zukommt. Von ihr wird ein Beitrag zur
Verwaltungsmodernisierung, Effektivitätssteigerung und Rationalisierung
erwartet. Ziel des Handlungsleitfadens ist es, eine praktische
Hilfestellung für die Einführung der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung
zu geben. Die Einführung der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung bedarf
einer differenzierten Betrachtung der jeweiligen Einsatzfelder und
Ausgangssituationen. Abhängig von der Zielsetzung vermittelt der
Handlungsleitfadens notwendige Überlegungen, Festlegungen und
Handlungen. Er fasst bisherige Erfahrung und Konzepte zusammen und soll
als Anstoß für eigene Planungen dienen.
- Verwaltungshandeln ist
Vorgangsbearbeitung. Vorgangsbearbeitung ist so vielfältig wie das
Verwaltungshandeln. Der Handlungsleitfaden beschreibt die
Besonderheiten der Vorgangsbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung
und widmet sich damit einem Thema, das bisher in der Fachliteratur
vernachlässigt wurde. Es werden die zentralen Begriffe definiert, die
fachlichen Zusammenhänge in einem Modell der Vorgangsbearbeitung
beschrieben und eine Zielarchitektur zur technischen Realisierung
entworfen.
- Ziel der IT-gestützten
Vorgangsbearbeitung ist die Einführung der elektronischen Akte zur
rechtsverbindlichen Dokumentation des Verwaltungshandelns. Dies hat
eine grundlegende Umstellung der bisherigen Arbeitsweise zur Folge.
Daher ist die Einführung der IT-gestützten Vorgangsbearbeitung von
Anfang an eine technisch-organisatorische Aufgabe. Mit der Einführung
eines noch so funktionsfähigen technischen Systems allein ist es nicht
getan. Es sind auch immer organisatorische Regelungen betroffen und
neue erforderlich. Organisatoren und IT-Verantwortliche müssen auf das
engste zusammenarbeiten.
- Die Einführung der
IT-gestützten Vorgangsbearbeitung ist eine komplexe Aufgabe, die ein
schritt- und stufenweises Vorgehen erfordert. Dies betrifft vor allem:
- Die Bewältigung des Medienbruchs ist
auf absehbare Zeit eines der größten Probleme. Das papierlose Büro wird
nach heutigem Erkenntnisstand in der öffentlichen Verwaltung nicht
erreicht. Die rechtsverbindliche Anerkennung elektronischer Dokumente
ist Voraussetzung der Einführung der elektronischen Akte.
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